Rasse
Rasse, nach französisch "race", ist der Wikipedia zufolge ein
biologischer Begriff, der darauf verweist, dass es von einer Spezies oder Gattung
(z. B. dem Menschen) mehrere verschiedene Arten gibt, die sich durch vererbliche
äußerliche Merkmale unterscheiden lassen. Im Vergleich mit vielen
anderen Tierarten (etwa Primaten) zeigen Menschen eine sehr hohe genetische
Ähnlichkeit. Dies wird dahingehend interpretiert, dass vor etwa 100.000
Jahren die Menschheit nur eine geringe Populationsstärke besaß. Die
geringe genetische Variabilität dieser Ausgangspopulation spiegelt sich
in der genetischen Ähnlichkeit aller Menschen wider: die DNA zweier beliebiger
Menschen ist sich zu 99,9% gleich.
"Die mannigfachen Versuche, Menschen nach äußeren Merkmalen
(wie Hautfarbe, Haarfarbe, Körperbau usw.) in Rassen zu klassifizieren,
sind nur noch von historischem Interesse. Die Zahl der aufgestellten Gruppen
schwankt sehr stark, wobei sich die bereits von Linné angenommenen vier
Urtypen (siehe unten, Exkurs über die Geschichte der Rassenforschung) oder
dreier großer Rassenkreise Europide (Europa, Naher Osten, Indien), Mongolide
(Ostasien und Ureinwohner Amerikas) und Negride (Afrika) besonderer Beliebtheit
erfreuen" (
Wikipedia
2004: Rasse;
Internetquelle).
Cavalli-Sforza und andere Wissenschaftler sprechen nicht mehr von Rassen, sondern
von Populationen (Gruppen, die einen präzise bestimmten Raum bewohnen;
vgl.
Cavalli-Sforza
1999). Genetische Unterschiede zwischen Populationen lassen sich anhand
einzelner Merkmale (z. B. Blutgruppen) erfassen. Dabei liegt etwa 85% der bei
Menschen erkennbaren genetischen Variabilität innerhalb einer Population
vor; etwa 8% betreffen Unterschiede zwischen benachbarten Gruppen und nur 7%
gehen auf Unterschiede zwischen den typologisch definierten Rassen zurück.
Genetisch betrachtet können zwei Menschen aus verschiedenen Kontinenten
näher miteinander verwandt sein als Individuen einer spezifischen Gruppe,
auch wenn sie z. B. eine unterschiedliche Hautfarbe haben.
Populationen sind, in gewissem Sinn, einfach statistische Blöcke, die von
der Wahl der jeweiligen Variablen abhängen; wobei es keinen bevorzugten
Satz von Variablen gibt. Die populationistische Ansicht verleugnet
nicht, dass es Unterschiede zwischen Menschen gibt; sie behauptet einfach, dass
die historischen Rassekonzepte nicht besonders nützlich sind, um diese
Unterschiede wissenschaftlich zu analysieren.
Für moderne Genetiker wie den Genomforscher Craig Venter ist Rasse
deshalb auch nur noch ein soziales Konzept, kein naturwissenschaftliches. Ob
sich allerdings seine damit verbundene Hoffnung ohne Rassen kein Rassismus
erfüllt, ist äußerst zweifelhaft (
Rassismus
ohne Rassen; vgl.
Wikipedia
2004: Rasse;
Internetquelle).
So bestimmt der Begriff weiterhin die populäre Auseinandersetzung mit dem
äußerlich Anderen, weshalb gerade Vertreter ethnischer Minderheiten
für seine Beibehaltung argumentiert haben, weil Verschweigen allein das
Problem nicht zu lösen vermag (vgl.
Schievenhöfel
1999).
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Rassismus
Rassismus ist eine Konstruktion von (tatsächlichen oder fiktiven Unterschieden),
die Diskriminierung legitimiert und immer eigenen Interessen dient. Rassismus
setzt sich nach Wikipedia aus drei Annahmen zusammen:
1. der Existenz reiner Rassen,
2. reine Rassen seien andern überlegen,
3. diese Überlegenheit erkläre und legitimiere Herrschaft und Privilegien.
Rassismus ist ein Produkt der Neuzeit und kann durch den vorgeschobenen Biologismus
von anderen Formen abgrenzenden und legitimierenden
Ethnozentrismus
unterschieden werden. Rassismus ist auch ohne Rassen möglich.
Rassenkonstruktion (racialisation) ist ein dialektischer Prozess: Wenn man realen
oder fiktiven biologischen Eigenschaften eine Bedeutung zuschreibt, um den anderen
zu definieren, definiert man damit notwendigerweise mittels des gleichen Kriteriums
das Selbst, die je eigene Identität. Alle Formen des Rassismus übersehen
(bzw. leugnen), dass die Spezies Mensch zwar über bestimmte erblich erworbene
Anlagen verfügt, die aber immer in der (politischen, sozialen, ökonomischen)
Umwelt geformt werden.
Gängigerweise werden folgenden Formen von Rassismus unterschieden:
- Rassistische Vorurteile: Vorgefertigte Meinungen über Personen aufgrund
ihrer Zuordnung zu einer Rasse. Beispiel: Person A denkt, dass Person B
die Eigenschaft X hat, weil sie zur Rasse Y gehört.
- Rassistische Diskriminierung: Die unterschiedliche Behandlung von Menschen
aufgrund äußerlicher Merkmale, wie z. B. der Hautfarbe. Beispiel:
Person B weigert sich, Person A einzustellen, weil Person A zur Rasse Y
gehört.
- Institutioneller Rassismus (strukturelle Diskriminierung): Ungleichbehandlung
durch öffentliche Stellen und große Organisationen aufgrund der
Rassenzugehörigkeit.
- Kultureller Rassismus: Die Minderwertigkeit anderer Rassen ist Teil des
Selbstbildes einer Kultur.
Der moderne Rassismus bedient sich zudem oftmals des Begriffs verschiedener
Kulturen, nachdem der klassische Rassismus als unwissenschaftlich entlarvt
wurde. Beispiel: "die Araber sind frauenfeindlich". Der französische
Philosoph Étienne Balibar nennt dieses Phänomen "Rassismus
ohne Rassen".
- Alltagsrassismus: Ist die Übernahme von Rassismus in alltägliche
Situationen durch Denk- und Handlungsformen, die die dahinter liegenden
Machtstrukturen stabilisieren und verfestigen. In dieser Form wird Rassismus
nicht mehr hinterfragt, sondern von herrschenden Gruppen als "normal"
hin genommen. (vgl. Wikipedia
2004: Rassismus; Internetquelle).
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Rassismus ohne Rassen
"Rassismus ohne Rasse bezeichnet rassistische Ansätze, die den Begriff
Rasse nicht ausdrücklich verwenden. Dieser Ansatz wurde erstmals von Étienne
Balibar beschrieben und bezieht sich begrifflich auf das Phänomen des Antisemitismus
ohne Juden, also die Tatsache, dass in Gegenden ohne jüdische Bevölkerung
der Antisemitismus fortbesteht und häufig noch ausgeprägter ist als
in Regionen mit einer jüdischen Gemeinde.
Häufig werden neurechte Ansätze als Rassismus ohne Rasse beschrieben,
da sie in der Regel formal multikulturell argumentieren ohne die Rassismen des
Nationalsozialismus zu wiederholen und sich teilweise sogar von diesen distanzieren.
Dabei behaupten die neurechten Ideologen eine Differenz zwischen Völkern
bzw. Rassen, die erhaltenswert sei. Aus diesen Gründen lehnen sie jede
Mischung zwischen den von ihnen konstruierten Gruppen ab und fordern eine Rassentrennung"
(
Wikipedia
2004: Rassismus ohne Rassen;
Internetquelle;
Balibar/Wallerstein
1992).
Ethnopluralismus
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Recht
Menschenrechte;
Rechte,
intellektuelle;
Rechte,
kulturelle;
Rechtspluralismus
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Rechte, intellektuelle
Die 19861994 in der Uruguayrunde ausgehandelte WTO-Vereinbarung zu "Trade-Related
Aspects of Intellectual Property Rights Agreement", das sogenannte TRIPs-Abkommen,
führte erstmals intellektuelle Eigentumsregeln in das internationale Handelssystem
ein (vgl.
WTO
2006;
Internetquelle).
Die American Association for the Advancement of Science definiert folgendermaßen:
"Intellectual property rights (IPRs) are the legal protections given to
persons over their creative endeavours and usually give the creator an exclusive
right over the use of his/her creation or discovery for a certain period of
time. Intellectual property protections may include patents, copyrights, trademarks,
and trade secrets. To date, intellectual property rights are not adequately
extended to the holders of traditional knowledge. The requirements for intellectual
property protections under current intellectual property regimes remain largely
inconsistent with the nature of traditional knowledge. As a result, this knowledge
is neglected, considered part of the public domain with no protections or benefits
for the knowledge holders, or often inappropriately expropriated for the financial
gains of others, an act often referred to as bio piracy" (vgl.
Hansen/van
Fleet 2003;
Internetquelle).
In den letzten Jahren wird vermehrt von traditionellen Ressourcen-Rechten (traditional
resource rights, TRR) gesprochen: "Traditional resources include plants,
animals, and other material objects that may have sacred, ceremonial, heritage
or aesthetic significance. For indigenous peoples and local communities, the
term property often has an intangible, spiritual meaning. Although
worthy of protection, it can belong to no human being. The change in terminology
from IPR to TRR reflects an attempt to build on the concept of IPR protection
and compensation, while recognizing that traditional resources both tangible
and intangible are also covered under a significant number of international
agreements that can be used to form the basis for a sui generis system"
(
Posey/Darrell
1996;
Internetquelle).
An der folgenden Einschätzung von Wolters (
1997)
dürfte sich bis heute wenig substantiell geändert haben: "In
der 1993 verabschiedeten Mataatua-Erklärung der indigenen Völker wird
insbesondere auf deren kulturelle und geistige Eigentumsrechte Bezug genommen
und damit ein Themenkomplex aufgegriffen, der auch in der neuen Biodiversitätskonvention
eine wichtige Rolle spielt (...) Diese deklariert nicht nur die Grundsätze
für den Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern beschäftigt sich
auch mit dem Zugang zu genetischen Ressourcen, mit Fragen der Verwertung von
Nutzungskenntnissen und der Nutzenaufteilung. Dabei stellt sich natürlich
auch die Frage der gerechten Teilhabe indigener Völker an der Verwendung
ihrer Kenntnisse der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen
ihrer Lebensräume. (...)
Gemäß der Biodiversitätskonvention sind alle Zeichnerstaaten
verpflichtet, im Planungsrecht, im Abgabe-, Patent- und Urheberrecht die Belange
und Ansprüche indigener Völker angemessen zu berücksichtigen.
Eine Reihe von Staaten verfügt noch nicht einmal über das gebotene
Rechtsinstrumentarium etwa zum Urheber und Patentschutz. Indigene Völker
fordern zudem verständlicherweise angesichts jahrhundertelanger Ausbeutung
ihres Wissens und ihrer Kulturgüter rückwirkenden Schutz und gemäß
ihrem sozialen und kulturellen Verständnis auch einen generationenübergreifenden
Schutz von kollektivem geistigem Eigentum. Bestehende Rechtsinstrumente lassen
sich darauf im Regelfall gar nicht unmittelbar anwenden (...).
Für die indigenen Völker und dies darf nicht übersehen
werden stellen mögliche positive Entwicklungen im geistigen Eigentumsschutz
natürlich auch große innere Herausforderungen dar. Eine denkbare
finanzielle Beteiligung an der Wertschöpfung ihrer Kenntnisse führt
nämlich auch zu Kapitalisierungssystemen, die naturgebundene Ökonomie,
Gemeinschaftsbesitz und andere kulturelle Charakteristika auf eine große
Bewährungsprobe stellen" (
Wolters
1997).
Rechte,
kulturelle;
traditionelles
Wissen;
indigenes
Wissen;
Kulturerbe,
immaterielles;
Menschenrechte.
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Rechte, kulturelle
Nach der am 2. November 2001 in Paris von der UNESCO verabschiedeten "Allgemeinen
Erklärung zur kulturellen Vielfalt" (Art. 5) sind kulturelle Rechte"...
integraler Bestandteil der Menschenrechte, die universell gültig, unteilbar
und aufeinander bezogen sind. Die Entwicklung kreativer Vielfalt erfordert die
vollständige Umsetzung der kulturellen Rechte, die in Artikel 27 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und in den Artikeln 13 und 15 des Internationalen
Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgeführt
werden. Deshalb sollte jeder die Möglichkeit haben, sich selbst in der
Sprache seiner Wahl auszudrücken und seine Arbeiten zu erstellen und zu
verbreiten, insbesondere in seiner Muttersprache; jeder hat Anspruch auf eine
qualitativ hochwertige Bildung und Ausbildung unter voller Achtung seiner kulturellen
Identität; jeder sollte sich am kulturellen Leben beteiligen und unter
Achtung der Menschenrechte und Grundrechte Anderer seine eigenen kulturellen
Praktiken ausüben können" (
UNESCO
2002: 3).
Zentrale Forderung der meisten Organisationen indigener Völker ist die
verbindliche und uneingeschränkte Anerkennung ihrer Menschenrechte, beginnend
mit dem Recht auf Selbstbestimmung, wie es in den ersten Artikeln der Internationalen
Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über
bürgerliche und politische Rechte ausdrücklich anerkannt wird.
Problematisch an den kulturellen Rechten ist die nicht eindeutig geklärte
Trennlinie zwischen Individual- und Gruppenrechten. So stehen die kulturellen
Rechte den viel härteren (individuell formulierten) bürgerlichen Menschenrechtspakten
relativ unverbunden und wirkungslos gegenüber.
Rechte,
intellektuelle;
Menschenrechte
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Rechtspluralismus
Das Konzept des Rechtspluralismus verweist auf die Tatsache, dass es in einem
Staat mehr oder weniger koexistierende Rechtsmechanismen geben kann (vgl.
Merry
1988;
Benda-Beckmann
2002). Meist geht es dabei um das Nebeneinander von staatlichem Recht auf
der einen Seite und religiösem Recht, lokaltraditionellem oder neotraditionellem
Recht auf der anderen. Ein bekanntes Beispiel ist das Erbrecht auf Indonesien
für das sowohl staatliche, islamische aber auch traditionelle (adat) Regelungen
existieren. Auch inter- und transnationales Recht werden unter dem der Fragestellung
des Rechtspluralismus untersucht, ebenso das so genannte Projektrecht,
also Recht, das sich um Entwicklungsprojekte und deren importierten Rechtsvorstellungen
und Durchführungsbestimmungen herum etabliert (vgl.
Benda-Beckmann
2005). Umstritten ist die Frage, ob von mehreren Rechtsordnungen gesprochen
werden kann, wenn die "von Natur aus" hegemonial ausgerichtete staatliche
Ordnung die nichtstaatlichen gar nicht anerkennt, bzw. sogar verfolgt.
Bierschenk schlägt eine analytische Unterscheidung rechtspluralistischer
Systeme vor:
a) relativer Rechtspluralismus: Situation des friedlichen Nebeneinanders mehrerer
Teilordnungen, die vom Staat anerkannt werden und in gewisser Weise formalisiert
sind (Rechtszentralismus).
b) konkurrierende Monopolansprüche: rechtliche Verhältnisse ein und
derselben Gruppe können auf unterschiedliche normativ Weise geregelt werden.
Diese Situation findet sich vor allem in Ländern, in denen der hegemoniale
Anspruch des Staates nur schwach durchsetzungsfähig ist (typisch für
viele Entwicklungsländer).
c) Wählen zwischen Rechts- und Verfahrensalternativen: der analytische
Blick ist hier auf die sozialen Akteure gerichtet, die von den nebeneinander
existierenden Rechtsordnungen auf sehr unterschiedliche, situativ gebundene,
oft selektive Weise Gebrauch machen ("forum shopping, idiom shopping").
Die lokalen Akteure kombinieren hier Elemente mehrerer rechtlicher Systeme zu
neuen Rechtsformen. Sie kumulieren rechtliches Kapital um ihre Interessen
mehrfach abzusichern. Dies setzt ein unvollständig durchgesetztes staatliches
Entwicklungsmonopol voraus (Situation b) (vgl.
Bierschenk
2001).
Ruenger weist darauf hin, dass Rechtspluralismus für Kontinentaleuropa
ein geschichtliches Phänomen sei, das durch die großen Rechtsvereinheitlichungsprozesse
der Vergangenheit (z. B. den Code Napoleon) im westeuropäischen Bewusstsein
von heute kaum mehr eine Rolle spielt. Diese Vereinheitlichungsprozesse schafften
Rechtssicherheit, sie bedeuteten aber auch eine Monopolisierung der politischen
Gestaltungsmacht beim Zentralstaat. "Wir neigen daher dazu, zu vergessen,
dass neben der staatlichen Rechtsetzung auch andere legitime Rechtsquellen existieren
und als solche anerkannt sind, soweit sie der Verfassung nicht widersprechen.
Recht regelt die Verteilung von Macht und Ressourcen. Insofern bedeuten parallel
existierende Rechtssysteme auch parallele Machtstrukturen zur Gestaltung lokaler
Lebensverhältnisse." (
Rünger
2005)
"Die weniger gut Gestellten einer lokalen Gemeinschaft haben oft keine
Möglichkeit, sich dem traditionellen Recht zu entziehen: in der Regel haben
sie keinen Zugang zu Information über ihre neuen Rechte, die sie einfordern
könnten. Sollten sie sich über zivilgesellschaftliche Gruppen Rat
und rechtliche Unterstützung zur Durchsetzung ihrer (staatlichen) Rechte
holen, sind sie nicht selten von den traditionellen Eliten, deren Gestaltungsmacht
sie damit herausfordern, in ihrer gesellschaftlichen und möglicherweise
ökonomischen Existenz bedroht." (
Rünger
2005)
Durch die Allianzbildung zwischen modernen, traditionellen und religiösen
Eliten wird der politische Handlungsspielraum für externe Berater/innen
schwer einschätzbar. Das Ziel von Rechtssicherheit und Verteilungsgerechtigkeit,
wie es die EZ mit dem Ansatz der Armutsminderung anstrebt, ist für die
Eliten dabei nur wenig interessant, da sie ihre tatsächlichen oder vermeintlichen
Ansprüche mit eigenen Mitteln durchsetzen können. Auch Partnerregierungen
von EZ thematisieren Rechtspluralismus eher selten. Gründe dafür sind
z. B., dass die vorhandenen religiösen und traditionellen Rechte als politisch
unantastbar gelten, weil sie eingespielte Machtverhältnisse reflektieren,
die der traditionellen wie der modernen Elite nützlich sind. (vgl.
Ruenger
2004)
Alle diese komplexen Prozesse machen eine rechtspolitisch geschärfte, lokal
versierte kulturwissenschaftliche Beratung in der EZ eigentlich unabdingbar.
Mögliche Schnittmengen, aber auch Hinderungsgründe für eine engere
Zusammenarbeit zwischen Rechtspratikern und zu Rechtspluralismus arbeitenden
ForscherInnen sind in einem 2005 erscheinenden Sammelband zu Recht und Entwicklung
dokumentiert (
Benda-Beckmann
et al. 2005).
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Referenzkultur, globale
Das babylonische Kauderwelsch ("global babble";
Abu-Lughod
1997) einer sich globalisierenden Welt wird durch ein globales Referenzsystem
eine wachsende Anzahl universeller Kategorien, Konzepte und Standards sowie
überall verfügbarer Waren und Geschichten, auf die sich viele Menschen
heute beziehen, im Rahmen gehalten (vgl.
Breidenbach/Zukrigl
1998: 206). Diese globale Referenzkultur (seien dies
Menschenrechte,
Schönheitsideale, Soap Operas, okkultistische Konzepte oder das ursprünglich
nur im Westen verbreitete Händeschütteln bei öffentlichen Anlässen)
erlaubt und fördert zum einen interkulturelle Verständigung. Mit ihrer
Hilfe werden heute aber auch kulturelle Unterschiede artikuliert.
Die Frage der Definitionsmacht über die globalen Kategorien (auf welchen
Diskurs beziehen sich z. B. die
Menschenrechte,
was bedeutet zivilgesellschaftliche Beteiligung) tritt dabei zunehmend
in den Mittelpunkt. Hegemonie wird nicht mehr durch das Aufzwingen fremder Macht
erreicht, sondern indirekt, in der Macht über die Artikulationsmöglichkeiten.
Dies gilt für
Diskurse
zwischen Staaten und Blöcken, aber natürlich auch im Umgang mit
Minderheiten
und Minderheitsmeinungen innerhalb nationalstaatlicher Grenzen.
Globalisierung,
kulturelle;
Weltgesellschaft
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Repertoires, kulturelle
Kulturelle Repertoires sind die Baukästen aus Gewohnheiten
und Ideen, aus denen sich bestimmte menschliche Akteure unter bestimmten historischen
Verhältnissen bedienen und die in den konkreten Verhaltensweisen immer
wieder zusammengestellt, aufgelöst und neu zusammengestellt werden (vgl.
Wolf 1996;
nach
Kreff
2002).
Bedingt durch das häufige Wechseln der strukturellen Kontexte im Rahmen
der heutigen Globalisierung, häufen Menschen im Laufe ihres Lebens verschiedene
Repertoires an. Sie können damit je nach Situation auf unterschiedliche
kulturelle Repertoires zurückgreifen. Gerade in Situationen der gesellschaftlichen
Umverteilung, in denen es um die kollektive Akquisition von Ressourcen geht,
gewinnt der strategische Umgang mit kulturellen Repertoires, die von Gruppen
je nach Kontext für sich genutzt, neu interpretiert oder umgeformt werden,
enorme Bedeutung (vgl.
Pfaff-Czarnecka
o. J.;
Internetquelle).
Essentialismus,
strategischer
Diese flexible Sicht auf Kultur steht in enger Verbindung zu den heute verbreiteten
Konzepten von
Kultur
als Fluxus und zu modernen Handlungstheorien (vgl. auch
Ethnoscapes;
Kulturfelder;
und weniger flexibel
kulturelle
Skripte).
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Repräsentation (kollektive)
Ein vom französischen Soziologen Emile Durkheim eingeführter Begriff,
der die Symbole bezeichnet, die für die Mitglieder einer gesellschaftlichen
oder kulturellen Gruppe"... eine gemeinsame kognitive und affektive Bedeutung
besitzen und durch die die kollektiven Erfahrungen, Werte und Verhaltensnormen
der Gruppe vergegenwärtigt und dargestellt werden. (...) Die kollektive
Repräsentation umfasst nicht nur materielle Symbole (wie z. B. eine Fahne),
sondern insbesondere auch gemeinsame Begriffe und die gemeinsame Sprache überhaupt,
die ausdrückt, wie die Gesellschaft als Ganzes die Welt erfährt"
(
Lipp 1994:
556). Kollektive Repräsentationen sind Ausdruck der gesellschaftlich geltenden
kulturellen Orientierungen und Werte, aber auch der faktischen Machtansprüche
und Interessen einzelner einflussreicher Akteure.
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Road Map to Culture
Die Finnische Entwicklungsagentur FINNIDA gibt ihren Programm- und Projektverantwortlichen
nicht die richtigen Antworten (Managementtools) zur Bearbeitung des Themas Kultur
und Entwicklung an die Hand, sondern stellt die richtigen
Fragen, die von den Beteiligten dann an ihren jeweiligen Schnittstellen selbst
beantwortet werden müssen.
Die Fragen der "Road Map to Culture and Development", die vor jedem
Projektzyklus gestellt werden, lauten z. B.: "What cultures do you represent?
What cultures does your project represent? What makes a project culture sensitive?
How do you ensure that women, men, girls and boys are appropriately involved
in project activities? How can the project ensure that the interests of the
local people are met? Which local institutions participate in the project? Why?
Which ones do not? Why not? How can the project promote local ownership of its
activities? What makes a project culturally sensitive?" (vgl.
Seppälä/Vainio-Mattila
2000)
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Rollendistanz
"Unter Rollendistanz versteht man die Fähigkeit, sich
gleichsam selbst auf den Kopf gucken, sich also in seinem eigenen
Handeln beobachten zu können. Damit vergegenständlicht man in gewisser
Weise natürlich auch den gesamten (interkulturellen) Handlungskontext,
was es erleichtert, die Differenz zwischen Eigenem und Fremdem zu reflektieren.
Selbstbeobachtung in diesem Sinne ist letztlich auch eine Grundlage für
selbstkontrolliertes Handeln, was keineswegs auf Emotionslosigkeit hinauslaufen
soll oder muss." (
Interkulturelle
Kompetenz Online 2004;
Internetquelle)
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