Überschneidungssituationen, kulturelle

Der Begriff wird vor allem im Rahmen der interkulturellen Pädagogik gebraucht, um Situationen zu beschreiben, in denen Mitglieder verschiedener Kulturen aufeinander treffen. Kontexte solcher Überschneidungssituationen sind nach Kiel (2001) Übergangsgesellschaften, multikulturelle Gesellschaften, die vielfältigen Formen von Kulturaustausch und insgesamt die vielfachen kulturen-, staaten- und regionenübergreifenden Verflechtungen im Rahmen des Globalisierungskontextes. "Manifestationen solcher Verflechtungen sind internationale Organisationen wie UNO oder UNESCO, regionenübergreifende Verträge wie etwa das Welthandelsabkommen der Gatt-Verträge, weltweit agierende Wirtschaftsunternehmen wie etwa IBM, aber auch internationale Organisationen wie Greenpeace oder World-Watch, die sich bemühen, drohenden globalen Umweltkatastrophen entgegenzuwirken." (Kiel 2001; Internetquelle)

zum Seitenanfang


UNESCO

Die 1945 gegründete United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Sitz in Paris ist eine der 16 eigenständigen Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Die UNESCO ist die internationale Institution, die sich schon "ex officio" am stärksten mit Fragen von Kultur und Entwicklung auseinandersetzt. Sie beeinflusst quantitativ wie qualitativ maßgeblich die Diskussion in diesem Feld. Retrospektiv betrachtet, lassen sich in den Dokumenten vier formative Phasen der UNESCO-Politik zu Kultur und Entwicklung unterscheiden (vgl. Stenou 2004): Die Entwicklung in den 1990ern hält im Prinzip bis heute an und hat zu weiteren Meilensteinen geführt, von denen die vielleicht wichtigsten der Report "Our creative Diversity", der Weltkommission "Kultur und Entwicklung 1996, die Weltkonferenz "Kulturpolitik für Entwicklung" (Mondiacult) 1998 in Stockholm, und schließlich die am 2. November 2001 in Paris verabschiedete "Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt" sind.
"Our Creative Diversity" thematisiert systematisch Entwicklung in ihrem kulturellen Kontext, und plädiert für eine kulturorientierte Entwicklungspolitik wie auch für eine friedens-, entwicklungs- und sozialpolitische Orientierung der Kulturpolitik. In der "Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt" (UNESCO 2001; Internetquelle) wird das Verhältnis zwischen Kultur und Entwicklung neu gefasst kulturelle Vielfalt dabei in bewusster Analogie zur biologischen Vielfalt der Natur als gemeinsames Erbe der Menschheit und als eine der Voraussetzungen für Entwicklung beschrieben.
Am 20.Oktober 2005 schließlich hat die UNESCO-Generalkonferenz ein mit bemerkenswerter Geschwindigkeit und Einmütigkeit entwickeltes "Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet (Internetquelle). Das Übereinkommen schafft unter anderem eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. "Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen" (Merkel 2006). Eine bedeutende Leistung liegt darin, dass kulturpolitische Ziele erstmals mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem Allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen / GATS) in Einklang gebracht werden können. Es hat auch zu einer neuen Dynamik in der Diskussion um die Bedeutung von Kunst und Kultur in der Entwicklungszusammenarbeit geführt (Kultur und Entwicklung; vgl. auch Deutsche Deutsche UNESCO-Kommission 2006).
Zur Kritik der UNESCO-Definitionen von Kultur vgl. Mondiacult.

zum Seitenanfang



Begriffe: U

Überschneidungs-
situationen, kulturelle

UNESCO
Kontakt Autor Literatur Suche Links Einleitung Impressum